Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) geregelt und soll sicherstellen, dass alle Fahrschüler bundesweit einheitlich ausgebildet werden.

Sie legt Art und Umfang der Ausbildung fest, umreißt die allgemeinen Grundsätze der Ausbildung und beschreibt die Ziele, die während der Ausbildung erreicht werden sollen.

Die Führerscheinausbildung folgt pädagogischen Prinzipien (vom Leichten zum Schweren/vom Bekannten zum Unbekannten) und ist als sogenannte Stufenausbildung aufgebaut.

Es gibt 5 Stufen:

1. Grundstufe
2. Aufbaustufe
3. Leistungsstufe
4. Sonderfahrten
5. Test- und Reifestufe

Es können hierbei keine Stufen ausgelassen oder übersprungen werden!

Aufgeteilt ist die praktische Fahrausbildung in 3 Ausbildungsteile:

1. Ausbildungsteil:

Die praktische Fahrausbildung beginnt mit der Grundstufe, in der Du lernst, wie man das Fahrzeug bedient. Je nach Deinen individuellen Vorkenntnissen kann die Grundstufe unterschiedlich lange dauern.

Im Anschluss daran erfolgen die Aufbau- und die Leistungsstufe, die Dich dazu befähigen sollen, typische Verkehrssituationen zu bewältigen. In diesen Stufen geht es darum, den Verkehr zu beobachten, Verkehrsregeln anzuwenden und Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Trainiert wird das Einparken, Wenden, Rückwärtsfahren, Anfahren an Steigungen, usw.

Am Ende dieser ersten drei Ausbildungsabschnitte (Grundstufe/Aufbaustufe/Leistungsstufe) hast Du die Grundausbildung abgeschlossen. Du solltest gelernt haben, das Fahrzeug in allen Geschwindigkeitsbereichen sicher zu führen. Auch das Fahren auf schnelleren Strecken und die ersten Erfahrungen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße gehören unbedingt dazu!

Dein Fahrlehrer wird während der Grundausbildung noch sehr viel erklären und Hilfestellungen geben. Je nach Deinen Kenntnissen und Fähigkeiten ist es die Aufgabe des Fahrlehrers, Dich so lange zu schulen und zu motivieren, bis die vorgegebenen Ziele erreicht und eventuelle Fehler deutlich reduziert wurden.

Die Dauer der Grundausbildung hängt weitgehend auch von Deiner Mitarbeit ab. Du solltest natürlich mit den Verkehrsregeln vertraut sein, bevor Du die sogenannten Sonderfahrten antrittst.

WICHTIG: Für die Grundausbildung ist vom Gesetzgeber keine bestimmte Anzahl von Fahrstunden vorgeschrieben, aber die Praxis und die Rechtsprechung machen deutlich, dass eine Grundausbildung von weniger als etwa 12 Stunden in der Regel nicht ausreichend sind.

2. Ausbildungsteil:

Nachdem Du die Grundstufe, die Aufbaustufe und die Leistungsstufe erfolgreich absolviert hat, kann mit 2. Teil der Ausbildung begonnen werden – dem Erlernen spezieller Fahrfertigkeiten. Voraussetzung dafür ist, dass Du bereits mit dem Auto und dem Verkehr vertraut bist.

Diese “Besonderen Ausbildungsfahrten” sind die sogenannten Sonderfahrten. Sie werden auch als Pflichtstunden bezeichnet, da nur diese Fahrten vom Gesetzgeber zahlenmäßig vorgeschrieben sind, und zwar:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Beleuchtungsfahrten

Alle anderen Fahrstunden sind zahlenmäßig nicht vorgeschrieben und richten sich nach “Kunst” und “Können”… also bis die vorgeschriebenen Ausbildungsziele erreicht sind.

3. Ausbildungsteil:

Die letzte Phase der Ausbildung (Reife-/Teststufe) umfasst das selbstständige Fahren. Der wesentliche Unterschied zwischen der Reifephase und der anschließenden Prüfungsvorbereitung besteht darin, dass die letzte Phase unter simulierten Prüfungsbedingungen geübt wird.

Ziel ist es, zu zeigen, dass Du Dich im alltäglichen Straßenverkehr ohne Hilfe zurechtfinden kannst. Natürlich wird von einem Fahranfänger nicht erwartet, dass er perfekt fährt – auch nicht in der Prüfung – aber sicheres Fahren wird vorausgesetzt.

Und ein weiterer, entscheidender Unterschied ist: 
Im Gegensatz zur Grundausbildung, wo Dir der Fahrlehrer noch sehr viel erklärt und immer wieder noch mal Hilfestellungen gibt, beschränkt sich sein Handeln jetzt hauptsächlich auf das Ansagen der “Prüfungsstrecke”, und zwar genau so, wie es der Prüfer in der Prüfung ebenfalls machen wird.

Natürlich weist Dich der Fahrlehrer auch weiterhin auf eventuell gemachte Fehler hin, aber auch die werden protokolliert und nach den Fahrstunden besprochen.

Grundsätzlich aber gilt:
Je nach Schwere des Fehlers ist die Prüfung bereits nach einem Fehler vorbei. Egal, ob es sich dabei um eine Vorfahrtverletzung Deinerseits oder ein Eingreifen Deines Fahrlehrers sein (Bremsen, Griff ins Lenkrad, etc.)

Du solltest also zusehen, dass Du die letzten Prüfungsvorbereitungsfahrten weitgehend fehlerfrei fährst!

Wenn Du beispielsweise in jeder Prüfungsvorbereitungsfahrt noch 3-4 Fehler machst, dann sind die Chancen groß, dass Du die Prüfung nicht bestehen wirst und Dein Fahrlehrer Dich daher auch nicht zur Prüfung vorstellen wird.

Alle Fahrlehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Dich erst dann zur Prüfung zuzulassen, wenn Du alle erforderlichen Fahrstunden absolviert hast und sie überzeugt sind, dass Du die Prüfung (beim ersten Mal) auch bestehen wirst.

Und ein guter Fahrlehrer weiß, wann das der Fall ist!

Und hier nur mal ein kleines Rechenbeispiel am Rande, was die Kosten betrifft:

Prüfung nach 36 Fahrstunden (bestanden)

24 Fahrstunden à 55,00 €             =    1.320,00 €
12 Sonderfahrten à 59,00 €         =       708,00 €
1 prakt. Prüfung à 199,00 €          =       199,00 €

Macht zusammen:                             2.227,00 €

Prüfung nach 30 Fahrstunden (nicht bestanden)

18 Fahrstunden à 55,00 €             =    1.320,00 €
12 Sonderfahrten à 59,00 €         =       708,00 €
1 prakt. Prüfung à 199,00 €          =       199,00 €

Zusätzliche Kosten:
Mind. 6 weitere Fahrstunden       =       330,00 €
2. prakt. Prüfung                           =       249,00 €
2. TÜV-Gebühr                               =       116,93 €

Macht zusammen:                              2922,93 €

Du siehst, wenn Du ungenügend vorbereitet in die Prüfung gehst und nur 1x durchfällst, kostet Dich der Führerschein gleich gut 700 Euro mehr. Und für 700 Euro bekommst Du über 12 Fahrstunden (12,65 Fahrstunden, um genau zu sein 😉 )

Also, selbst wenn Du 32 Übungsstunden (also 8 Fahrstunden mehr) brauchst und dafür die Prüfung gleich beim ersten Mal bestehst, sparst Du immerhin noch satte 255,96 Euro.

Das könnte bereits die 1. Versicherungsprämie für ein Vierteljahr für Dein Auto sein… 😉

Zusammenfassung:

Die praktische Fahrausbildung teilt sich in 3 Teile auf:

  1. Grundausbildung (Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe)
  2. Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
  3. Prüfungsvorbereitung (Reife- und Teststufe)

Geht man also (positiv betrachtet)

  • von nur 12 Stunden Grundausbildung aus – und dann muss aber auch alles von Anfang an “sitzen” –
  • 12 Sonderfahrten und
  • 12 Prüfungsvorbereitungsfahrten aus

dann sind wir bei 36 Fahrstunden.

Wenn Du in einer Großstadt, wie Essen, und bei einer Prüfungszeit von mittlerweile 55 Minuten, die Führerscheinprüfung mit nur 36 Stunden beim ersten Mal bestehst, dann darfst Du Dir mit beiden Armen selbst Schultern klopfen.

Das ist spitze… und wer Dir etwas anders erzählen will, der hat entweder einfach keine Ahnung oder er lügt schlichtweg!

Und selbst wenn Du ein paar Fahrstunden mehr brauchst… solange Du die Prüfung gleich beim ersten Mal bestehst, ist das immer noch spitze!

Ich wünsche Dir auf jeden Fall “Viel Erfolg!”

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